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OrganisatorischesAnmeldung- Anmeldezeit: Jährlich Mitte Januar, jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung bei der Kindergartenleitung
- Die genauen Termine werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gundelsheim und auf der KiTa-homepage bekannt gegeben.
- Aufnahmegespräch und Vereinbarung des Betreuungs- und Buchungsvertrages
- Bekanntgabe der Kindergartenordnung und der Konzeption
- Aufnahme während des gesamten Kindergartenjahres
- Es werden grundsätzlich nur Kinder aus der Gemeinde Gundelsheim aufgenommen.
- In Ausnahmefällen gilt die Gastkindregelung.
- Kinder im Alter von 8 Wochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs werden in der Krippengruppen "Marienkäfer und Marienzwerge" betreut.
- Ab dem Alter von 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Aufnahme in eine Kindergartengruppe möglich, wenn es die Gruppensituation und die Entwicklung des Kindes zulassen..
- Kinder im Vorschulalter werden bevorzugt aufgenommen.
- Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt.
Abmeldung- Bei Übertritt des Kindes in die Schule endet der Betreuungsvertrag zum 31.8. des jeweiligen Kalenderjahres.
- Der Betreuungsvertrag ist für die Eltern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine Kündigung zum 31.7. ist nicht möglich, lediglich zum Ende des Kindergartenjahres.
- Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich aus wichtigen Gründen kündigen:
- Bei unentschuldigtem Fehlen über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen
- Bei Verzug von Beitragszahlungen
- Wenn Eltern trotz schriftlicher Mahnungen ihren Pflichten aus dem Aufnahmevertrag nicht nachkommen oder eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal nicht mehr möglich erscheint
- Wenn das KInd einer besonderen pädagogischen Förderung bedarf, die in der Kindertagesstätte nicht geleistet werden kann
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