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Organisatorisches

Anmeldung

  • Anmeldezeit: Jährlich Mitte Januar, jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung bei der Kindergartenleitung
  • Die genauen Termine werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gundelsheim und auf der KiTa-homepage bekannt gegeben.
  • Aufnahmegespräch und Vereinbarung des Betreuungs- und Buchungsvertrages
  • Bekanntgabe der Kindergartenordnung und der Konzeption
  • Aufnahme während des gesamten Kindergartenjahres
  • Es werden grundsätzlich nur Kinder aus der Gemeinde Gundelsheim aufgenommen.
  • In Ausnahmefällen gilt die Gastkindregelung.
  • Kinder im Alter von 8 Wochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs werden in der Krippengruppen "Marienkäfer und Marienzwerge" betreut.
  • Ab dem Alter von 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Aufnahme in eine Kindergartengruppe möglich, wenn  es die Gruppensituation und die Entwicklung des Kindes zulassen..
  • Kinder im Vorschulalter werden bevorzugt aufgenommen.
  • Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt.

Abmeldung

  • Bei Übertritt des Kindes in die Schule endet der Betreuungsvertrag zum 31.8. des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Der Betreuungsvertrag ist für die Eltern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine Kündigung zum 31.7. ist nicht möglich, lediglich zum Ende des Kindergartenjahres.
  • Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich aus wichtigen Gründen kündigen:
    • Bei unentschuldigtem Fehlen über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen  
    • Bei Verzug von Beitragszahlungen 
    • Wenn Eltern trotz schriftlicher Mahnungen ihren Pflichten  aus dem Aufnahmevertrag nicht nachkommen oder eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal nicht mehr möglich erscheint 
    • Wenn das KInd einer besonderen pädagogischen Förderung bedarf, die in der Kindertagesstätte nicht geleistet werden kann