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Organisation

Elternbeitrag gültig ab 01.09.2009

Buchungszeit 1-2 h

  • < 3 Jahre     90,00 € 
  • Schulkind    60,00 €
  • Ferienkind     1,00 € je h

Buchungszeit 2-3 h

  • < 3 Jahre   125,00 €  
  • Schulkind    70,00 €   

Buchungszeit 3-4 h                                            

  • < 3 Jahre    135,00 €                           
  • Schulkind     80,00 €  
  • > 3 Jahre      85,00 €  

Buchungszeit 4-5 h

  • < 3 Jahre    155,00 €  
  • Schulkind     90,00 €
  • > 3 Jahre      90,00 €   

Buchungszeit 5-6 h

  • < 3 Jahre     185,00 €  
  • Schulkind    100,00 €
  • > 3 Jahre       95,00 €  

Buchungszeit 6-7 h

  • < 3 Jahre     215,00 € 
  • Schulkind    110,00 €
  • > 3 Jahre      100,00 €  

Buchungszeit 7-8 h

  • < 3 Jahre     245,00 €  
  • Schulkind    120,00 €
  • > 3 Jahre     105,00 €  

Buchungszeit 8-9 h

  • < 3 Jahre      275,00 €  
  • Schulkind     130,00 €
  • > 3 Jahre      110,00 €  

Für Krippenkinder unter 3 Jahren werden zusätzlich 3,00 € Spielgeld erhoben. Kinder im Kindergarten zahlen zusätzlich 7,00 € Spielgeld.

Wenn zwei oder drei Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte besuchen, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 20,00 € und für das dritte Kind um 50,00 €. Besuchen 2 Kinder die Kinderkrippe, ermäßigt sich der Beitrag für das 2. Kind um 40,00 €. Besucht ein Kind die Krippe, das Geschwisterkind den Kindergarten, so ist der Krippenbeitrag in voller Höhe zu zahlen, der Kindergartenbeitrag ermäßigt sich um 20,00 €.

Kinder unter 3 Jahren können 6 Monate vor ihrem 3. Geburtstag in eine KIndergartengruppe aufgenommen werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Gruppensituation es zulässt. Sie zahlen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres den Regelsatz  für < 3 Jahre.

Es sind 12 Monatsbeiträge zu zahlen. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € (werden bei eventueller Wiederanmeldung erneut fällig; nicht bei nahtlosem Übergang von Krippe in Kindergarten) und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.Die Beiträge sind monatlich im voraus fällig und werden per Lastschrift abgebucht.

Bei Nichteinhalten der Buchungszeit muss eine Nachbuchung und Höherstufung erfolgen.

Eine Beitragsübernahme aus sozialen Gründen kann beim Kreisjugendamt beantragt werden. Anträge hierfür erhalten Sie bei der Kindergartenleitung.